Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KMT GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits
hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei
uns ausdrücklich widersprechen.
2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1 Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche
Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen
insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
3 Die Verkaufsangestellten der KMT GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4 Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem
Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu
beziehen.
5 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern
die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.
§ 3 Preise
1 Soweit nichts anderes angegeben, hält sich KMT GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren
Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
2 Die Angebote der KMT GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von
Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
3 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, Transport,
Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager KMT GmbH oder bei
Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
4 KMT GmbH berechnet bei einem Auftragswert bis 5,- Euro einen Mindermengenzuschlag von 28,- Euro und bei einem
Auftragswert bis 250,- Euro einen Mindermengenzuschlag von 12,- Euro.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch KMT GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von KMT GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren
Ereignissen, die KMT GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von
KMT GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen,
Nichterteilung von Aus-, Ein- sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob
diese Ereignisse bei KMT GmbH, oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des
Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen
KMT GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens
14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung
von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird KMT GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich KMT GmbH nur berufen, wenn der Käufer
unverzüglich benachrichtigt wurde.
4 Sofern KMT GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug
befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober
Fahrlässigkeit der KMT GmbH.
5 KMT GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der
Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
§ 5 Annahmeverzug
1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist KMT GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und
Kosten des Käufers einzulagern. KMT GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an KMT GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne
weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30,- Euro, zu bezahlen - es sei
denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann KMT GmbH den Ersatz
dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf
schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann KMT GmbH die
Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. KMT GmbH ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist
einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach
Warenerhalt der KMT GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den
Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager der KMT GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte
Übernahme der Transportkosten durch KMT GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Ansprüche und Recht wegen Mängel
1 Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/ oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach
Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei
gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware,
Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
2 In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. Die
§§ 474- 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren
in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
3 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei
denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hier drauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch,
soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer
festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
4 Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind KMT GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377
HGB bleibt hiervon unberührt.
5 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt KMT GmbH, dass das defekte Teil
bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie
des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die KMT GmbH, Bussardweg 11, 41468 Neuss zur
Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei
wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Bei einer
berechtigten Mängelrüge übernimmt KMT GmbH die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
welche vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine
neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat bei Einsendung
der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch
Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. KMT GmbH übernimmt keine Haftung
für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie
Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch KMT GmbH nicht
übernommen. KMT GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei
Durchführung der Nacherfüllung.
6 Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung,
wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl
vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich
nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe,
Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.
7 Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten,
insbesondere die Kosten der Überprüfung.
8. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbarem Käufer gegenüber KMT GmbH zu und sind nicht
abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes
weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Unternehmer Rückgriffsansprüche gegenüber KMT GmbH zu, wobei jedoch
ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und
Rechte seines Käufers wegen Mängeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 6. zu beschränken und die
Möglichkeit der Erfüllung der Nacherfüllungspflicht seitens KMT GmbH sicherzustellen. Aufwendungsersatzansprüche
des Unternehmers im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach
Lieferung der Sache, die weiteren - 3 - Rückgriffsansprüche verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der
Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre ach Ablieferung der Sache durch
KMT GmbH.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln für Produkte und schließen
sonstige Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens KMT GmbH
vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung von KMT GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KMT GmbH beruhen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die KMT GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden KMT GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die KMT GmbH auf Verlangen des
Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2 Die Ware bleibt Eigentum der KMT GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für
KMT GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne KMT GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung
der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für KMT GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und
verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter
veräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ist verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis KMT GmbH ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen
möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der KMT GmbH hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen.
5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder
erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist KMT GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
6 Zu Sicherungszwecken erhält KMT GmbH Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunter-
lagen. Insbesondere erhält KMT GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.
7 In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht
das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
8 Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der
Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
9 Die Abtretungen werden angenommen.
§ 10 Zahlung
1 Die Rechnungen sind per Bankeinzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,
d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas
anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.
2 KMT GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
4 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem
Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur
vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei
KMT GmbH ist maßgebend.
5 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen
aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines
Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7 Sind wir zu einer Zahlung verpflichtet, können wir bestimmen, in welcher Währung die Zahlung zu erfolgen hat.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich
zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB
(Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist,
die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine
Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender
Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§ 14 Marken
Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert
die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten.
§ 15 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf
und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen
zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die
Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle
zusichert.
§ 16 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von KMT GmbH zugänglich werden
den Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von
KMT GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur
Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten.
§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung
Die KMT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-
gesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 18 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen
Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn
selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 19 Anwendbares Recht
1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KMT GmbH und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne
des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Gesellschaft
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. KMT GmbH
ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Neuss Erfüllungsort
sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden
oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten,
die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 20 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma KMT GmbH per Telefax, SMS, MMS oder E-Mail ohne
vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
Stand 5. März 2012