Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen 
					  1	Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KMT GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser 
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals 
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen 
als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits 
hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei 
uns ausdrücklich widersprechen. 
2	Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss 
					  1	Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen 
					  Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche 
					  Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. 
					  2	Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen 
					  insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich 
					  bezeichnet. 
					  3	Die Verkaufsangestellten der KMT GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche 
					  Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 
					  4	Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem 
					  Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu 
					  beziehen. 
					  5	Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern 
					  die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen. 
§ 3 Preise 
					  1	Soweit nichts anderes angegeben, hält sich KMT GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren 
					  Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und 
					  Leistungen werden gesondert berechnet. 
					  2	Die Angebote der KMT GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von 
					  Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet. 
					  3	Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, Transport, 
					  Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager KMT GmbH oder bei 
					  Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen. 
					  4	KMT GmbH berechnet bei einem Auftragswert bis 5,- Euro einen Mindermengenzuschlag von 28,- Euro und bei einem 
					  Auftragswert bis 250,- Euro einen Mindermengenzuschlag von 12,- Euro. 
§ 4 Liefer- und Leistungszeit 
					  1	Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die 
					  Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch KMT GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und 
					  rechtzeitigen Belieferung von KMT GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. 
					  2	Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren 
					  Ereignissen, die KMT GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von 
					  KMT GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, 
					  Nichterteilung von Aus-, Ein- sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob 
					  diese Ereignisse bei KMT GmbH, oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des 
					  Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen 
					  KMT GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit 
					  hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. 
					  3	Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 
					  14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung 
					  von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird KMT GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine 
					  Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich KMT GmbH nur berufen, wenn der Käufer 
					  unverzüglich benachrichtigt wurde. 
					  4	Sofern KMT GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug 
					  befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des 
					  Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und 
					  Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober 
					  Fahrlässigkeit der KMT GmbH. 
					  5	KMT GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung 
					  als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der 
					  Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist. 
§ 5 Annahmeverzug 
					  1	Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist KMT GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und 
					  Kosten des Käufers einzulagern. KMT GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 
					  2	Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an KMT GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne 
					  weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30,- Euro, zu bezahlen - es sei 
					  denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann KMT GmbH den Ersatz 
					  dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. 
					  3	Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf 
					  schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann KMT GmbH die 
					  Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. KMT GmbH ist berechtigt, 
					  als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist 
					  einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. 
§ 6 Liefermenge 
					  Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach 
					  Warenerhalt der KMT GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den 
					  Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. 
§ 7 Gefahrenübergang 
					  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder 
					  zwecks Versendung das Lager der KMT GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder 
					  unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte 
					  Übernahme der Transportkosten durch KMT GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 
§ 8 Ansprüche und Recht wegen Mängel 
					  1	Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/ oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf  verjähren nach 
					  Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei 
					  gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, 
					  Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. 
					  2	In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. Die 
					  §§ 474- 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren 
					  in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 
					  3	Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, 
					  Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den 
					  Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei 
					  denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hier drauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, 
					  soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das 
					  Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer 
					  festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und 
					  Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus. 
					  4	Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des 
					  Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht 
					  entdeckt werden können, sind KMT GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 
					  HGB bleibt hiervon unberührt. 
					  5	Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt KMT GmbH, dass das defekte Teil 
					  bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie 
					  des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die KMT GmbH, Bussardweg 11, 41468 Neuss zur 
					  Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei 
					  wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Bei einer 
					  berechtigten Mängelrüge übernimmt KMT GmbH die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, 
					  welche vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine 
					  neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat bei Einsendung 
					  der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch 
					  Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. KMT GmbH übernimmt keine Haftung 
					  für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie 
					  Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch KMT GmbH nicht 
					  übernommen. KMT GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei 
					  Durchführung der Nacherfüllung. 
					  6	Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, 
					  wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl 
					  vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich 
					  nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Eine 
					  Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, 
					  Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt. 
					  7	Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten, 
					  insbesondere die Kosten der Überprüfung. 
					  8.	Ansprüche und Rechte wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbarem Käufer gegenüber KMT GmbH zu und sind nicht 
					  abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes 
					  weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Unternehmer Rückgriffsansprüche gegenüber KMT GmbH zu, wobei jedoch 
					  ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und 
					  Rechte seines Käufers wegen Mängeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 6. zu beschränken und die 
					  Möglichkeit der Erfüllung der Nacherfüllungspflicht seitens KMT GmbH sicherzustellen. Aufwendungsersatzansprüche 
					  des Unternehmers im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach 
					  Lieferung der Sache, die weiteren - 3 - Rückgriffsansprüche verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der 
					  Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre ach Ablieferung der Sache durch 
					  KMT GmbH. 
					  9.	Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln für Produkte und schließen 
					  sonstige Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens KMT GmbH 
					  vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer 
					  fahrlässigen Pflichtverletzung von KMT GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines 
					  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KMT GmbH beruhen. 
§ 9 Eigentumsvorbehalt 
					  1	Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die KMT GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig 
					  zustehen, werden KMT GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die KMT GmbH auf Verlangen des 
					  Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 
					  2	Die Ware bleibt Eigentum der KMT GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für 
					  KMT GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne KMT GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung 
					  der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für KMT GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen 
					  Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei 
					  Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer 
					  Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und 
					  verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter
					  veräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 
					  3	Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, 
					  solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem 
					  Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware 
					  entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt 
					  sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ist verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine 
					  Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis KMT GmbH ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen 
					  möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht 
					  ordnungsgemäß nachkommt. 
					  4	Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der KMT GmbH hinweisen und diese 
					  unverzüglich benachrichtigen. 
					  5	Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender  Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder 
					  erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist KMT GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware 
					  zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. 
					  6	Zu Sicherungszwecken erhält KMT GmbH Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunter-
					  lagen. Insbesondere erhält KMT GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren-  Saldenliste mit Kundenadressen. 
					  7	In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht 
					  das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. 
					  8	Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der 
					  Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden. 
					  9	Die Abtretungen werden angenommen. 
§ 10 Zahlung 
					  1	Die Rechnungen sind per Bankeinzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, 
					  d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas 
					  anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden. 
					  2	KMT GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden 
					  anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, 
					  dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 
					  3	Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber 
					  angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung. 
					  4	Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem 
					  Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.  Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur 
					  vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei 
					  KMT GmbH ist maßgebend. 
					  5	Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen 
					  aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die 
					  Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines 
					  Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur 
					  gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 
					  6	Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die 
					  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 
					  7	Sind wir zu einer Zahlung verpflichtet, können wir bestimmen, in welcher Währung die Zahlung zu erfolgen hat. 
§ 11 Abtretungsverbot 
					  Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich 
					  zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB 
					  (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, 
					  die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen. 
§ 12 Haftungsbeschränkung 
					  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei 
					  Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere 
					  Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob 
					  fahrlässiges Handeln vorliegt. 
§ 13 Verwendung der Produkte 
					  Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine 
					  Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender 
					  Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen. 
§ 14 Marken 
					  Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert 
					  die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten. 
§ 15 Urheberrechte 
					  Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf 
					  und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen 
					  zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die 
					  Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle 
					  zusichert. 
§ 16 Geheimhaltung 
					  Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von KMT GmbH zugänglich werden
					  den Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von 
					  KMT GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur 
					  Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner 
					  Weise zu verwerten. 
§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung 
					  Die KMT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen 
					  Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-
					  gesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. 
§ 18 Export 
					  Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen 
					  Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn 
					  selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. 
§ 19 Anwendbares Recht 
					  1	Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KMT GmbH und dem Käufer gilt das 
					  Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne 
					  des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Gesellschaft 
					  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. KMT GmbH 
					  ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Neuss Erfüllungsort 
					  sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung. 
					  2	Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden 
					  oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, 
					  die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu 
					  ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen 
					  Bestimmungen bleibt davon unberührt. 
§ 20 Werbung 
					  Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma KMT GmbH per Telefax, SMS, MMS oder E-Mail ohne 
					  vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. 
Stand 5. März 2012
